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Dienstag, 8. Juli 2008
Samstag, 5. Juli 2008
InsO zum 1.7.2008 vom Gesetzgeber weiter reformiert!!
Insolvenzordnung
Gesetz vom 05.10.1994 (BGBl. I S. 2866)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.12.2007 (BGBl. I S. 2840) m.W.v. 01.07.2008
Gravierende Änderungen in der Insolvenzordnung erschweren die Arbeit der FallKonfliktManager. Die keineswegs verbraucherfreundliche Gesetzesreform lässt die Betroffenen im Regen stehen. Es wird für sie immer schwieriger kompetente Insolvenzberater zu finden. So spielt der Gesetzgeber die überschuldeten Personen schwarzen Schafen und ehrenamtlichen Schuldnerberatern zu, die nicht die Zeit aufbringen können, die Schuldner im Verfahren zu begleiten. Hilfe zur Selbsthilfe ist somit für die Menschen in besonderen Lebenslagen angebracht. Mit einer Mitgliedschaft im Verein für Menschen in besonderen Lebenslagen kann mann Hilfe erwarten, die auch ohne Einsatz von Honorarvorschüssen und Vorkasse ermöglicht wird.
Gesetz vom 05.10.1994 (BGBl. I S. 2866)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.12.2007 (BGBl. I S. 2840) m.W.v. 01.07.2008
Gravierende Änderungen in der Insolvenzordnung erschweren die Arbeit der FallKonfliktManager. Die keineswegs verbraucherfreundliche Gesetzesreform lässt die Betroffenen im Regen stehen. Es wird für sie immer schwieriger kompetente Insolvenzberater zu finden. So spielt der Gesetzgeber die überschuldeten Personen schwarzen Schafen und ehrenamtlichen Schuldnerberatern zu, die nicht die Zeit aufbringen können, die Schuldner im Verfahren zu begleiten. Hilfe zur Selbsthilfe ist somit für die Menschen in besonderen Lebenslagen angebracht. Mit einer Mitgliedschaft im Verein für Menschen in besonderen Lebenslagen kann mann Hilfe erwarten, die auch ohne Einsatz von Honorarvorschüssen und Vorkasse ermöglicht wird.
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