Montag, 29. Juli 2013

Bundestagswahl 2013 Wolfgang Maurer Freie Wähler

Donnerstag, 13. Juni 2013

Privatinsolvenz innerhalb von 3 Jahren jetzt möglich!


Der Bundesrat hat am 7. Juni 2013 dem Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte zugestimmt. Damit wird insolventen Existenzgründern und Verbrauchern schneller als bisher eine zweite Chance ermöglicht, wenn sie einen Teil ihrer Schulden sowie die Verfahrenskosten begleichen. Auch Gläubiger profitieren vom neuen Gesetz, da Schuldner einen gezielten Anreiz erhalten, möglichst viel und schnell zu bezahlen, so das Bundesjustizministerium in einer Presseerklärung.

Bisher war im Falle eine Privatinsolvenz eine Restschuldbefreiung erst nach einem sechsjährigen Verfahren möglich. Nach dem neuen Gesetz ist künftig schon nach der Hälfte der Zeit ein wirtschaftlicher Neuanfang möglich. Schafft es der Schuldner, innerhalb von drei Jahren mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen zur Schuldentilgung bereitzustellen sowie die Verfahrenskosten zu begleichen, kann ihm nach Ablauf dieses Zeitraums Restschuldbefreiung erteilt werden.

Wer schneller schuldenfrei sein möchte, kann künftig auch in Verbraucherinsolvenzen die flexible und sofortige Entschuldungsmöglichkeit des Insolvenzplans in Anspruch nehmen. Bis zum Schlusstermin eines Insolvenzverfahrens kann jeder Schuldner einen Insolvenzplan vorlegen, in dem außerhalb des Restschuldbefreiungsverfahrens und abweichend von den Vorschriften der Insolvenzordnung auf seinen Einzelfall abgestimmte Regelungen zur Entschuldung getroffen werden können. Stimmt die Mehrheit der Gläubiger zu, ist der Weg zu einem sofortigen wirtschaftlichen Neustart frei. Dabei wird ein Insolvenzplan bereits in Verbraucherinsolvenzverfahren vorgelegt werden können, die vor dem 1. Juli 2014 beantragt wurden oder werden.

Gleichzeitig stärkt das Gesetz die Rechte der Gläubiger. Wenn der Schuldner einen Restschuldbefreiungsantrag stellt, wird ihm bereits mit Beginn des Insolvenzverfahrens auferlegt, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben oder sich zumindest um eine solche zu bemühen.


Als Schuldner müssen Sie also innerhalb der 3 Jahre mindestens 35 % der Verbindlichkeiten begleichen können; hinzu kommen noch die Kosten für das Verfahren, evt. notwendige Ausgaben für die Befriedigung von Verbindlichkeiten, die nicht der Restschuldbefreiung unterworfen sind. Lassen Sie sich deshalb gut bei der Schuldnerberatung Ihres Vertrauens beraten und holen Sie vorsorglich lieber noch eine zweite Meinung eines Juristen ein.

Samstag, 4. Mai 2013

Hartz IV Rechner - kostenlos Leistungen berechnen!

Mit diesem online Rechner können Sie Ihre möglichen Hartz IV Leistungen berechnen. Bitte beachten Sie, dass wir für den Wahrheitsgehalt der Berechnungen nicht haften. Die Berechnung Ihrer konkreten Leistungen erfolgt stets vom Jobcenter.

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Freitag, 18. Januar 2013

Anhebung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2013 steht bevor!


Durch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression soll der Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG rückwirkend ab 01.01.2013 von bisher 8.004 EUR auf 8.130 EUR erhöht werden. Das Gesetz ist zwar noch nicht beschlossen und verkündet, wird aber aufgrund der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses vom 12.12.2012 (BT-Drucks. 17/11842) voraussichtlich in dieser Form in Kraft treten.
Wird § 32a EStGB in der dargestellten Form rückwirkend geändert, müssen die Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2013 entsprechend erhöht und die Pfändungstabellen neu berechnet werden. Da die Erhöhung des Grundfreibetrages um 126 EUR bezogen auf den Ausgangswert 8.004 EUR genau 1,574 Prozent ausmacht, sollte sich die Pfändungsfreigrenze erhöhen von 1.028,89 EUR auf 1.045,08 EUR.
Da der Gesetzgeber den Grundfreibetrag in Höhe von 8.130 EUR (Bezugspunkt für die Pfändungstabelle 2013) mit Wirkung vom 01.01.2014 weiter auf 8.354 EUR erhöhen wird, steht fest, dass die Pfändungstabelle bereits zum 01.07.2015 erneut angepasst werden muss. Die Freibeträge steigen dann mindestens um weitere 2,755 Prozent, was einer Pfändungsfreigrenze von 1.073,85 EUR entsprechen würde.

Mittwoch, 2. Januar 2013

10. Deutscher Insolvenzrechtstag

10. Deutschen Insolvenzrechtstag
vom 13. bis 15. März 2013
im Maritim Hotel Berlin

Interessante Themen und Redner werden präsent sein. Das Programm finden Sie hier

Wir berichten über die Ergebnisse.