Freitag, 18. Januar 2013

Anhebung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2013 steht bevor!


Durch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression soll der Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG rückwirkend ab 01.01.2013 von bisher 8.004 EUR auf 8.130 EUR erhöht werden. Das Gesetz ist zwar noch nicht beschlossen und verkündet, wird aber aufgrund der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses vom 12.12.2012 (BT-Drucks. 17/11842) voraussichtlich in dieser Form in Kraft treten.
Wird § 32a EStGB in der dargestellten Form rückwirkend geändert, müssen die Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2013 entsprechend erhöht und die Pfändungstabellen neu berechnet werden. Da die Erhöhung des Grundfreibetrages um 126 EUR bezogen auf den Ausgangswert 8.004 EUR genau 1,574 Prozent ausmacht, sollte sich die Pfändungsfreigrenze erhöhen von 1.028,89 EUR auf 1.045,08 EUR.
Da der Gesetzgeber den Grundfreibetrag in Höhe von 8.130 EUR (Bezugspunkt für die Pfändungstabelle 2013) mit Wirkung vom 01.01.2014 weiter auf 8.354 EUR erhöhen wird, steht fest, dass die Pfändungstabelle bereits zum 01.07.2015 erneut angepasst werden muss. Die Freibeträge steigen dann mindestens um weitere 2,755 Prozent, was einer Pfändungsfreigrenze von 1.073,85 EUR entsprechen würde.

Mittwoch, 2. Januar 2013

10. Deutscher Insolvenzrechtstag

10. Deutschen Insolvenzrechtstag
vom 13. bis 15. März 2013
im Maritim Hotel Berlin

Interessante Themen und Redner werden präsent sein. Das Programm finden Sie hier

Wir berichten über die Ergebnisse.